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   BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12   

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https://dejure.org/2012,18509
BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12 (https://dejure.org/2012,18509)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - III ZR 49/12 (https://dejure.org/2012,18509)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - III ZR 49/12 (https://dejure.org/2012,18509)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Erreichens der Mindestbeschwer von 20.001 ? für die Zulassung der Revision in der Zivilgerichtsbarkeit; Anforderungen an das Vorliegen einer Schadensersatzverpflichtung wegen unterlassener Beförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 9
    Notwendigkeit des Erreichens der Mindestbeschwer von für die Zulassung der Revision in der Zivilgerichtsbarkeit; Anforderungen an das Vorliegen einer Schadensersatzverpflichtung wegen unterlassener Beförderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12
    Die Beschwer des Klägers durch die Abweisung dieser auf die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach § 9 ZPO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - III ZR 202/07, VersR 2009, 1381 Rn. 2 und vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 15).

    Die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes sind lediglich für den Gebührenstreitwert maßgebend (Senatsbeschluss vom 30. April 2008 aaO Rn. 3).

  • BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99

    Festsetzung der Beschwer bei Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12
    Die Beschwer des Klägers durch die Abweisung dieser auf die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach § 9 ZPO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - III ZR 202/07, VersR 2009, 1381 Rn. 2 und vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 15).

    Ebenfalls zugunsten des Klägers bleibt bei dieser Berechnung außer Betracht, dass er mit Ablauf des 30. April 2006 mit Ruhegehaltsbezügen auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 10 in den Ruhestand getreten ist, so dass ab diesem Zeitpunkt ein Schaden nur in Höhe von 75 % des Gehaltsunterschieds zwischen den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 besteht (siehe insoweit auch Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 aaO).

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 195/02

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitung der Wertgrenze

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12
    Die Beschwer des Klägers durch die Abweisung dieser auf die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach § 9 ZPO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - III ZR 202/07, VersR 2009, 1381 Rn. 2 und vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 15).
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